OT: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen ins Grundgesetz

Februar 9, 2010

Aktuell gibt es eine Petion beim deutschen Bundestag aus, mit dem Ziel, die sexuelle Identität, also den Schutz von Lesben, Schwule, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen. Um zu erreichen, dass sich der Petitionsausschuss damit befasst, sind 50.000 Unterzeichner_innen der Petition nötig.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Die Begründung lautet:

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.
Beteiligen kann eine_r sich online. Unterschriften werden noch bis zum 03.03. gesammelt.


Notfall-Verhütung auf US-Militärbasen

Februar 6, 2010

Wie die Feminist Majority Foundation berichtet, plant das Pentagon, in Zukunft Notfallverhütung (also die ‘Pille danach’) in Zukunft auf US-Militärbasen weltweit vorrätig und zugänglich zu halten.

Nancy Keenan, Präsidentin von NARAL Pro-Choice America zeigte sich in einer Pressemitteilung sehr zufrieden mit der Entscheidung.


Bremen: 1. Verhandlungstag im Christival-Prozess

Februar 6, 2010

Zur Verhandlung der Klage gegen die Ingewahrsamnahmen nach dem Kiss-In am 2.5.08

Heute, am 28.01.2010 wurde im Bremer Verwaltungsgericht die Klage von zwei Anti-Christival-Aktivist_innen gegen die Stadt Bremen verhandelt. Es ging um den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen am 2.5.2008 auf dem Bremer Marktplatz, wo eine kleine Gruppe queer-feministischer Aktivist_innen nach dem gelungenen Kiss-In in der Martini-Gemeinde irritierende Präsenz zeigen wollten, mit Erdbeersekt, geschlechtlich uneindeutigem Auftreten und Transpi, um den heterosexistischen Inhalten des Christivals etwas entgegenzusetzen. Damals wurden sie direkt massiv von der Polizei angegangen, gekesselt, geschubst und geschlagen; zwei von Ihnen wurden in Gewahrsam genommen. Die Polizist_innen reagierten völlig überzogen und unorganisiert – es gab weder eine_n Einsatzleiter_in, noch die Möglichkeit eine Spontandemo anzumelden, stattdessen keine Ansprechperson und rigoros eskalatives Verhalten. Das Vorgehen der Bremer Polizei gegen Protestierende während des Christivals hatte offensichtlich das Ziel, die kritischen Aktionen in der Öffentlichkeit unsichtbar zu machen.

Zu der heutigen Verhandlung kamen viele (ca. 75) solidarische Menschen zur Unterstützung der Kläger_innen ab 11 Uhr morgens ins Verwaltungsgericht – sogar so viele, dass nur 2/3 in den Gerichtssaal passten. Die Wartenden harrten teilweise solange aus, bis nach der Mittagspause in einen größeren Saal umgezogen wurde, in dem schließlich alle Interessierten Platz fanden. An dieser Stelle noch mal ein riesiges Dankeschön an eure Geduld und Durchhaltevermögen!

Zum Prozessverlauf: Es wurde mit der „Feststellung des Sachverhalts“ begonnen, dazu wurden die beiden Kläger_innen angehört. Dies dauerte den ganzen Gerichtstag bis 16.40 Uhr. Die Aussagen der Kläger_innen widersprachen in wichtigen Punkten den Aussagen der Polizist_innen in den Akten. Das Gericht ist nach den Aussagen der Kläger_innen der Meinung, dass geprüft werden muss, ob die Eingriffe in die Grundrechte der beiden Kläger_innen rechtmäßig waren oder nicht. Grundsätzlich ist das Gericht also der Auffassung, dass die Klagen statthaft sind, da durchaus die Möglichkeit besteht, die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen und Durchsuchungen festzustellen. Das Gericht muss dazu klären, ob es sich bei der Protestaktion um eine Versammlung handelte oder nicht. Die Aufklärung des Sachverhalts soll fortgesetzt werden. Dafür wird ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem sowohl Zeug_innen der Kläger_innenseite als auch Polizist_innen befragt werden sollen. Der nächste Verhandlungstermin wird voraussichtlich erst im Sommer stattfinden.

Wir haben nicht damit gerechnet, dass die Positionen der Kläger_innen immerhin so ernst genommen würden, dass darüber hinaus noch weitere Zeug_innen dazu angehört werden. Üblicherweise werden solche Klagen schnell abgewiegelt. Es ist in diesem System angelegt, dass Widerstand kriminalisiert, Randgruppen und von der Norm abweichende Personen von der Polizei gegängelt, misshandelt und manchmal sogar umgebracht werden, ohne dass die Täter_innen Verantwortung übernehmen müssen. Willkürliche Polizeigewalt wird mindestens gebilligt und wird häufig bewusst als Warnung an all diejenigen, die widerspenstig sind, sich nicht einfügen können oder wollen, eingesetzt. Wir sind nicht der Auffassung, dass irgendwelche Polizei- oder Staatsreformen daran etwas ändern würden, sondern, dass der Staat an sich eine gewaltförmige Institution ist, die es abzuschaffen gilt! Die gewaltförmige Funktionsweise des Staates aufs Neue offen zu legen und zum gesellschaftlichen Thema zu machen, ist Ziel unserer Arbeit. Auch Menschen in eher privilegierteren Positionen – mit finanziellen und sozialen Ressourcen – können innerhalb des herrschenden Systems die Hegemonie zwischen Staatsdiener_in und einfacher Bürger_in nicht durchbrechen. Personen mit einer weniger privilegierten Ausgangssituation ist es meist überhaupt nicht möglich, sich auf juristischem Weg zu wehren.

Anlässlich der Verhandlung fand eine Kundgebung statt, um Kritik an rassistischer, sexistischer und homophober Polizeigewalt, staatlicher Repression, Staat an sich und (fundamentalistischen) evangelikalen Christ_innen auf die Strasse zu tragen. Um 16 Uhr versammelten sich ca. 80 Menschen auf dem Bremer Marktplatz und zeigten ihre Solidarität mit den Betroffenen von Polizeigewalt. Es gab verschiedene Redebeiträge und Musik. Dabei ging es auch darum, sich den öffentlichen Raum als Queers, Perverse oder anders marginalisierte Personen anzueignen und dem gesellschaftlichen Mainstream etwas entgegenzusetzen.

Der Blog von der Anti-Christival-Mobi und den juristischen Folgen, ein taz-Artikel dazu und ein weiterer Bericht aus Bremen.


Alex Feuerherdt über Gottes Rottweiler aka Benedikt XVI.

Januar 28, 2010

Hier ein kurzer, aber sehr treffender Kommentar zum Papst – “deutsch bis auf die Knochen”.


OT: Aktionen gegen den Staatsstreich in Honduras

Januar 19, 2010

Über die vermehrten homo- und transphoben Übergriffe in Honduras nach dem letztjährigen Staatsstreich haben wir schon berichtet. Um darauf aufmerksam zu machen und gegen die internationale Akzeptanz der neuen Machthaber zu protestieren, gibt es am Dienstag, den 26.01.2010 in Berlin mehrere Aktionen:

15:00 Kundgebung der Honduras-Koordination vor dem Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1: “Keine Anerkennung für den Staatsstreich in Honduras”

16:00 Demonstration des Queeren Bündnisses Walter Tróchez, vom Auswärtigen Amt zur FDP-Zentrale, Reinhardtstr. 14: “Gegen homo- und transphobe Gewalt in Honduras und weltweit!”

Hier ist der Aufruf zur Demonstration: Den Rest des Beitrags lesen »


Irland: Gott nicht gut finden wird teuer

Januar 13, 2010

Seit dem 1.Januar dieses Jahres kann in Irland jede_r die_der „Material veröffentlicht, das stark beleidigend ist gegenüber Glaubenssätzen, die von jeder Religion heilig gehalten werden“, mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Eine Koalition aus Atheist_innen, Humanist_innen und Menschenrechtsorganisationen hatte bis Mitte letzten Jahres vergeblich versucht, das Gesetz zu verhindern. Als dies nicht gelang, wurde die Kampagne „Blasphemy“ gegründet, auf deren Webseite seit voriger Woche blasphemische Äußerungen von Jesus Christus, Björk, Frank Zappa, Ratzinger (aka. Papst Benedikt XVI) und anderen zu finden sind. Wie der blasphemieblog schreibt, würden die Initiator_innen am liebsten eine Anklage provozieren, um das Gesetz vor Gericht testen zu können.

Doch die Kritik bezieht sich nicht nur auf das neue Gesetz, wie die taz berichtet:

„In der Verfassung steht auch, dass dem allmächtigen Gott öffentliche Huldigung geschuldet ist“, sagt Michael Nugent, der Vorsitzende der Organisation „Atheist Ireland“. „Das ist viel mehr als das Recht auf freie Religionsausübung. Es ist das Recht Gottes auf Huldigung durch die Bürger.“ So beten die Abgeordneten vor ihren Sitzungen, im staatlichen Fernsehen und Radio läuten zwei Mal am Tag die Angelusglocken, niemand kann Staatspräsident oder Richter werden, ohne einen Eid auf die Bibel abzulegen. „Man sollte meinen, dass ein Blasphemiegesetz nach all den Skandalen um klerikalen Kindesmissbrauch, die 2009 ans Licht gekommen sind, das letzte wäre, das dem irischen Staat einfiele“, sagt Nugent. Seine Organisation tritt dafür ein, sämtliche Verweise auf Gott aus der Verfassung zu streichen. Dazu ist allerdings ein Referendum erforderlich.


USA, heute: Prozess gegen Mörder von Dr. Tiller beginnt

Januar 11, 2010

Wie die Feminist Majority Foundation meldet, beginnt der Prozess gegen den geständigen Mörder von Dr. George Tiller, Scott Roeder diesen Montag in Kansas. Tiller war ein exponierter Abtreibungsarzt und Verteidiger von Frauenrechten. Seine Klinik wurde vor dem Mord schon häufig Ziel von Anschlägen und er selber wegen angeblich illegaler Abtreibungen angezeigt. Nachdem er im Mai 2009 erschossen wurde, musste seine Klinik schließen.

Die Anklage wird wohl auf vorsätzlichen Mord plädieren, die Verteidigung auf mutwilligen Totschlag.  Letzeres wird in der Gesetzgebung von Kansas definiert als “an unreasonable but honest belief that circumstances existed that justified deadly force.”

Der zuständige Richter hat bereits seine  Bereitschaft erklärt, Beweise zuzulassen, die die These eines mutwilligen Totschlags stützen sollen. Hierzu erklärte Katherine Spillar, die Vizepräsidentin der Feminist Majority Foundation: “Allowing an argument that this cold-blooded, premeditated murder could be voluntary manslaughter will embolden anti-abortion extremists and could result in ‘open season’ on doctors across the country…. It is an outrage.”


nach rechts: idea bekommt Preis von “Junger Freiheit”

Januar 7, 2010

Der Chefredakteur der evangelikalen Nachrichtenagentur idea, Helmut Matthies, steht wegen der Annahme des Gerhard-Löwenthal-Ehrenpreises in der Kritik, meldet der Blog der Herausgeberinnen des Buchs “Mission Gottesreich – Fundamentalistische Christen in Deutschland”. Der Preis war ihm im Dezember 2009 von der rechtskonservativen Zeitung “Junge Freiheit” und der Förderstiftung “Konservative Bildung und Forschung” “für seine Rolle als Pionier des christlich-konservativen Journalismus in Deutschland”  verliehen worden.

Der Bildungsdezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Oberkirchenrat Christhard Wagner, forderte Matthies und den Vorsitzenden des idea-Trägervereins, Horst Marquardt, auf, den Preis zurückzugeben. Idea müsse sich deutlich von der “Jungen Freiheit distanzieren”, hieß es in einer Pressemitteilung der EKM. “Wir sehen mit der Annahme des Preises die Gefahr verbunden, dass die Tabugrenze im Graubereich zum Rechtsextremismus weiter nach unten verschoben wird”, so Wagner. Er erklärte weiter, mit der Annahme des Gerhard-Löwenthal-Ehrenpreises lasse Matthies die gesamte idea-Redaktion auf dem “Grat zum rechtsextremen Milieu balancieren”.


Babyklappen abschaffen: Schnapsidee!

Dezember 28, 2009

Schon Ende November hat der deutsche Ethikrat die Empfehlung abgegeben, die so genannten Babyklappen, in denen Neugeborene, die von ihren Müttern/Eltern nicht gewollt werden oder nicht versorgt werden können, anonym ‘abgelegt’ werden können.  Der Ethikrat bemängelt besonders, dass durch diese Praxis, wie auch durch die der anonymen Geburten ”das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern” verletzt würde. Statt dessen fordert der Rat ein neues Gesetz, das sich streckenweise eher wie eine perfektionierte Überwachung von Schwangeren anhört, die dann auch noch dazu gebracht werden sollen, auch den Vater anzugeben (Recht auf Kenntnis etc., s.o.)

Und das im selben Jahr in dem die gesetzlichen Regelungen zur Spätabtreibung verschärft worden sind und eine anhaltende Skandalisierung über die “Rabenmütter”, die ihre Kleinkinder verwahrlosen lassen oder umbringen. Sehr logisch, dann auch noch diese Möglichkeit, ein ungewolltes Kind loszuwerden, abschaffen zu wollen…

Manche Kinder oder Erwachsene hätten vielleicht auch lieber das Recht darauf gehabt, ihre Eltern nie kennenlernen zu müssen…


USA/Irak: Abtreiben in der Kriegszone?

Dezember 23, 2009

Der Mädchenblog berichtet unter Berufung auf religiondispatches.org über eine ungewollt schwangere US-Soldatin in Fallujah (Irak) namens Amy, und über die Fallstricke, die ihr für eine Abtreibung in den Weg gelegt wurden.  Heute meldet die “Welt” unter Berufung auf dpa, dass in Kriegsgebieten nun das Schwanger-werden als auch das Schwängern unter Strafe gestellt und die Betreffenden vors Kriegsgericht gestellt werden sollen. Da ersteres eindeutig einfacher nachweisbar ist, dürften sich daraus noch mehr Probleme für Frauen in der US-Armee ergeben und der Abbruch von ungewollten Schwangerschaften noch schrieriger werden…