Dezember 17, 2009
The Stupak-Pitts amendment, passed in the House, and the Nelson-Hatch amendment, not passed in the Senate, is sometimes described as a mere extension of current restrictions on Medicaid funding for abortion (known as the Hyde amendment). These assertions are grossly misleading and misrepresent the far-ranging harm that would be imposed by both amendments. There are some similarities. Both Hyde and Stupak-Pitts perpetuate harmful and discriminatory health policy by denying federal funding for women seeking medically necessary abortions, except in extremely limited circumstances when a woman’s life is endangered or the pregnancy is the result of rape or incest. However, Stupak-Pitts goes much further, extending these draconian limits to people who remain privately employed and will seek insurance from private insurers.
Das Center for reproductive rights hat noch mal die wichtigsten Argumente gegendiesen Teil der Gesundheitsreform zusammengestellt.
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Verfasst von lira5
November 27, 2009
Mit 183 zu 162 Stimmen wurde gestern im spanischen Parlament eine Reform des Abtreibungsgestzes beschlosse. Dafür stimmten die Sozialdemokraten (PSOE), die baskischen Nationalisten (PNV) und mehrere Linksparteien. Die aktuelle Gesetzeslage, die seit 1985 gilt, verbietet Abtreibungen. Dies dürfen nur in Ausnahefällen wie Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit der Frau, Mißbildung des Fötus und Vergewaltigung durchgeführt werden. Zur Ermöglichung von Abtreibungen wurde von vielen Privatkliniken, in denen über 90 % der Abtreibungen durchgeführt werde, eine weite Definition von Gesundheit angenommen, die sich auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezieht.
Das neue Gesetz sähe eine kombinierte Indikations- und Fristenregelung ersetzt wird. Demnach sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 14. Woche und den oben genannten Ausnahmefällen bis zu 22. Woche straffrei bleiben. Auch nach dieser Zeit sind für Frauen ‘nur’ Geld- und keine Haftstrafenvorgesehen. Ob es aber als super-fortschrittliches Projekt bezeichnet werden kann, Frauen, die wegen einer Gefahr für ihre Gesundheit oder ihr Leben nach der 22. Woche abtreiben, mit einer Geldbuße zu bestrafen, soll an dieser Stelle ausdrücklich bezweifelt werden.
Der umstrittenste Punkt des neuen Gesezes ist die Entscheidungsfreiheit von Minderjährigen (zwischen 16 und 18 Jahren) über einen Schwangerschaftsabbruch. Auch wohlwollende Zeitgenossen sahen darin einen Angriff auf die, in Spanien sehr wichtige, Familie. Die Gleichstellungsministerin, Bibiana Aído hat sich in dieser Frage zu breiteren politischen Verhandlungen bereit erklärt. Das Gesetz begrüsse die Einbeziehung der Eltern in die Entscheidung der jungen Frau, setze sie aber nicht voraus.
Vertreter_innen der konservativen Partei (PP) hatten schon vor einiger Zeit angekündigt, gegen ein mögliches neues Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
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Verfasst von lira5
November 20, 2009
Letzte Woche hat die russische Duma ein Verbot von Abtreibungsanzeigen in Zeitungen und Magazinen, die sich an ein jugendliches Publikum richten, beschlossen. So soll die Zahl der Abtreibungen bei jungen Frauen reduziert werden. Solche Anzeigen sollen in Zukunft auch auf die möglichen Gefahren von Abtreibungen für die Gesundheit von Frauen hinweisen.
Den Zahlen zu Folge, die eine Komission der Duma erhoben hat, gibt es in Russland beinah drei Mal so viele Abtreibungen wie in westlichen Ländern, im Durchschnitt unterzieht sich jede Frau zwei Abtreibungen im Laufe ihres Lebens. Laut Rosstat, dem russischen statistischen Bundesamt, ist die Zahl der Abtreibungen in den letzten 15 Jahren um 35 % gesunken. Allerdings hat die Nachfrage seit der Krise wieder zugenommen: Allein im November 2008 wäre das Wort Abtreibung mehr als zehn Mal häufiger bei der Suchmaschiene Yandex eingegeben worden (560.000 statt 53.000 Mal im Monat davor).
Ob die Damen und Herren Abgeordnete schon mal darüber nachgedacht haben, dass gute Aufklärung, kostenlose Verhütungsmittel und ein funktionierendes Sozialsystem eventuell hilfreicher sein könnten, als ein Anzeigenverbot?
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Verfasst von lira5
November 3, 2009
Wie AWID berichtet, soll in Michigan, USA ein „personhood amendment“ eingeführt werden, das das Recht auf Abtreibung außer Kraft setzen würde. Eingebracht haben es die republikanischen Kongressabgeordneten Jim Slezak und Paul Scott. Slezak sagt zu Flint City Beat: „I would like to get rid of (abortion) make it a nonissue here once and for all.“ Diese Initiative wird von 21 weiteren Abgeordneten, darunter auch Demokrat_innen unterstützt. Mit dem Antrag, der allen „menschlichen Wesen“ unabhängig von Alter, ‘race’, Geschlecht, Gesundheit oder Methode der Reproduktion, einschließlich künstlicher Befruchtung, vom Beginn ihrer biologischen Entwicklung die gleichen Rechte zuerkennen will, hoffen die Abtreibungsgegner_innen, Roe vs. Wade, das Urteil des obersten Gerichtshofes von 1973, das Abtreibung legalisierte, auszuhebeln. Aber nicht nur Abtreibung, auch bestimmte Verhütungsmittel, wie die Spirale oder die ‘Pille danach’ würden illegalisiert, außerdem Stammzellenforschung und jetztige Praxis künstlicher Befruchtung. Der Antrag braucht die Unterstützung von 2/3 der Abgeordneten, um Gesetz zu werden. Da es sich um eine Verfassungsänderung handeln würde, kann sie auch mit einer ausreichenden Anzahl an Unterschriften aus der Bevölkerung durchkommen. Ähnliche Initiativen gibt es zur Zeit in Nevada, Florida, Montana und Colorado. In Colorado geht der Antrag, bekannt unter “egg-as-a-person”-Initiative sogar so weit, nicht nur Föten, sondern auch Eier (über Sperma wird kein Wort verloren…) als Personen zu definieren… Degegen gibt es, wie in den übrigen Staaten auch, eine breite Koalition: protectfamiliesprotectchoices
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Verfasst von lira5
November 2, 2009
Die aktuelle Debatte um eine Liberalisierung des peruanischen Abtreibungsgesetzes hat heftige Kontroversen ausgelöst. DEMUS, eine feministische Organization, geht laut livinginperu.com davon auf, dass es jedes Jahr zu 376,000 illegalen Abtreibungen in Peru kommt, was die höchste Rate in Lateinamerika ist. Das bestehende Gesetz soll so geändert werden, dass Abtreibungen nach Vergewaltigung, bei schweren Mißbildungen des Fötus und Inzest erlaubt werden soll. Zur Zeit ist eine Abtreibung nur möglich, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau in Gefahr sind. Dagegen hat sich bereits der peruannische Justizminister, Aurelio Pastor, ausgesprochen, da die Verfassung das „ungeborene Leben“ schütze.
Im Oktober wurde der Gesetzesvorschlag von einer eigens dafür eingesetzten Kommission bestätigt, was den Weg zum Kongress freimacht. Während dieser Sitzung kam es laut BBC zu Protesten von tausenden Personen beider Fraktionen außerhalb des Gebäudes, wogegen die Polizei einschritt. Amnesty International begrüsste die geplante Gesetzesliberalisierung: „A woman or girl child who has already had her human rights violated as a result of rape, sexual assault or incest must not then have her rights further violated by being criminalised for seeking an abortion in the case of a pregnancy resulting from the original abuse.“
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Verfasst von lira5
Oktober 11, 2009
Frauen, die abgetrieben haben, dürfen nicht als „Mörderinnen“ bezeichnet werden, dies berichtete die taz. Die Katholische Kirche der Erzdiözese in Kattowitz unterlag damit vor Gericht. Geklagt hatte Alicja Tysiac, die bei der Geburt ihres dritten Kindes fast völlig erblindete, weil ihr eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen verweigert wurde. Die Richterin befand das Diözesanblatt „Der Sonntagsgast“ für schuldig, sich der „Hasssprache“ bedient zu haben. Der Chefredakteur sowie die Diözese Kattowitz als Herausgeber müssen den von der Klägerin formulierten Entschuldigungstext veröffentlichen und sich vom Vergleich Tysiac mit den KZ-Mördern von Auschwitz distanzieren. Zudem muss die Diözese der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 7.500 Euro zahlen. Zwar dürften Katholiken Abtreibung als „Mord“ bezeichnen, Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen abtreiben, jedoch nicht als „Mörderinnen“ beschimpfen. (Zur rechtlichen Situation in Polen: hier) Zusätzlich verklagte Tysiac den polnischen Staat vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Dieser verurteilte Polens Regierung zu einer hohen Entschädigung und forderte sie auf, den polnischen Frauen die Möglichkeit zu geben, das Recht auf Schutz von Leben und Gesundheit auch in Anspruch zu nehmen. Daraufhin wurde sie von Teilen der polnischen Presse erneut geschmäht. Im „Sonntagsgast“ publizierten Priester Bilder von SS-Männern, wie sie sich „nach getaner Arbeit“ im deutschen KZ Auschwitz in Liegestühlen räkelten. In einem weiteren Artikel hieß es: „So wie Juden aus dem Ghetto freigekauft wurden, so müssen wir heute (…) ungeborene Kinder freikaufen und ihnen das Leben retten.“
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Verfasst von lira5
August 23, 2009
Make Noise for Free Choice ist eine Online-Petition, die von der EU fordert, das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht zu behandeln. Das Ziel ist es, eine Million Unterschriften zu sammeln. Die Forderung, das Recht auf Abtreibung nicht mehr, wie bisher, als Thema der Gesundheitspolitik zu behandeln, würde bedeuten, dass nicht mehr länger die EU-Staaten allein Einfluß auf ihre Abtreibungsgesetzgebung haben, sondern auch die EU Einfluß nehmen könnte. Menschenrechtspolitik unterliegt nämlich nicht wie die Gesundheitspolitik dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union. Allerdings fordert die Initiative explizit keine europaweit einheitliche Gesetzgebung, sondern will vor allem den Druck auf EU-Staaten erhöhen, die ein extrem restriktives Abtreibungsrecht haben, etwa Polen und Irland.
Initiatorin ist die schwedische Parlamentsabgeordnete Birgitta Ohlsen, Präsidentin von Liberal Women und Sprecherin der Foreign Affairs Liberal Party. Die Petition kann man Online unterstützen.
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Verfasst von julinoir
August 17, 2009
Abtreibungen sind in Argentinien verboten, und werden nur in wenigen Ausnahmefällen nicht bestraft. Darunter fällt Vergewaltigung, wenn die Frau geistig behindert ist und ihre Eltern zustimmen. Außerdem bei Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Frau, die anders nicht abzuwenden ist (in der Provinz Buenos Aires zählt dazu auch eine Gefahr für die psychische Gesundheit der Frau). Diese Indikationen werden sehr streng ausgelegt, außerdem ist es sehr schwer eine_n Ärzt_in zu finden, der eine legale Abtreibung durchführt. Die Zahl der illegalen Abtreibungen ist daher ziemlich hoch, das Gesundheitsministerium schätzt ca. 500.000 pro Jahr. 60.000 Frauen kämen pro Jahr ins Krankenhaus auf Grund von schwerwiegenden Problemen bei illegalen Abtreibungen. Auch die Zahl der ungewollten Schwangerschaften ist hoch: Nur eine von zehn Frauen würde gewollt schwanger, so Mabel Bianco, Mitglied im nationalen Konsortium für sexuelle und reproduktive Rechte. Einer Unicef-Studie zu Folge sei eine von zehn Toten auf Grund von Abtreibung jünger als 20 Jahre.
In dieser Situation greifen viele Frauen zur Selbstmedikamentation. Zwar ist die Abtreibungspille RU 486 in Argentinien nicht zugelassen und Mifepreston, welches die gleichen Bestandteile enthält, ist verboten, die Tabletten sind jedoch über das Internet relativ einfach zu bestellen. Werden sie aus den USA, Kanada oder Peru bestellt, kosten sie zwischen 40 und 80 Euro. Eine illegale chirurgische Abtreibung kostet dagegen zwischen 540 und 730 Euro. Wen wunderts, dass jedes Jahr 10% mehr Tabletten verkauft werden, so Zahlen der us-amerikanische FDA. Diese Jahr werden es ca 8.000 sein.
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Verfasst von lira5