1000 KREUZE IN DIE SPREE! September 2011

Für den 17. September 2011 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht zu einem „Schweigemarsch“ mit dem Titel „Marsch für das Leben“. Damit wollen die selbst ernannten Lebensschützer für ein generelles Verbot von Abtreibungen demonstrieren.

Wir rufen dazu auf, dem Marsch der Fundamentalist_innen laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten und fordern:

*  Streichung des Paragraphen §218 aus dem Strafgesetzbuch

*  Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung ohne Bevormundung

*  Die Verwirklichung des Rechts auf freie Familienplanung und Sexualität für alle, ohne dabei die Freiheiten anderer einzuschränken

*  Selbstbestimmung statt religiöser Wahn

Daher: 17. September 2011, 12.30 Uhr, vor dem Kanzleramt: Kundgebung gegen die Abtreibungsgegner_innen

und: 15.30 Uhr Bebelplatz: Kundgebung gegen die Abtreibungsgegner_innen

                                                                               

Abtreibungsverbote abschaffen – Gegen christlichen Fundamentalismus

Die Gruppen und Organisationen, die sich am „Schweigemarsch“ beteiligen, betrachten jeden Schwangerschaftsabbruch als „vorgeburtliche Kindstötung“, die verboten und bestraft gehöre. Sie sprechen damit allen Menschen und vor allem Frauen das Recht ab, über ihr Leben und ihren Körper selbst zu bestimmen. Um diese Meinung in der Öffentlichkeit zu verankern, verbreiten die selbst ernannten „Lebensschützer“ Unwahrheiten: Sie behaupten eine dreimal höhere Anzahl von Abtreibungen in der BRD und warnen vor dem „Post-Abortion-Syndrome“, einer angeblich durch Schwangerschaftsabbrüche ausgelösten psychischen Störung.

Anders als oft angenommen, gilt eine Abtreibung in der BRD weiterhin als Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Wer abtreiben will, muss sich zwangsweise beraten lassen und danach drei Tage warten, bevor der Eingriff vorgenommen wird. Das alles muss in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft geschehen – es sei denn, es wird eine „Gefahr für die psychische und physische Gesundheit“ der Frau festgestellt.

Oft sind aber „Schädigungen“ des Fötus, die in vorgeburtlichen Untersuchungen festgestellt werden, der eigentliche Grund für einen Abbruch nach der zwölften Woche. Frauen werden immer mehr für die Gesundheit und „Qualität“ ihres Nachwuchses zur Verantwortung gezogen und zu solchen Untersuchungen gedrängt. Dass sie ein Recht auf Nichtwissen haben, wird meist nicht erwähnt.

Die selbst ernannten „Lebensschützer“ sind Teil des christlichen Fundamentalismus. Sie kämpfen für eine Gesellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, einer rigiden Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf Schicksals- und Obrigkeitsergebenheit beruht. Sie behaupten, sie agierten gewaltfrei, dennoch blockieren Abtreibungsgegner_innen Kliniken und bedrohen, nötigen und verletzen dabei sowohl Ärzt_innen als auch Frauen, die abtreiben wollen. Der Kampf gegen das Recht auf Selbstbestimmung der Frau ist für einer der Schlachtfelder in einem regelrechten geistigen Krieg gegen die moderne Gesellschaft.

Auch in der BRD und Österreich werden Frauen, die Abtreibungskliniken aufsuchen, teilweise durch sogenannte „Gehsteigberatung“ eingeschüchtert und bedrängt; Ärzt_innen als „Massentöter“ diffamiert. Gruppen und Personen, die sich für ein liberales Abtreibungsrecht einsetzen, werden beschimpft und bedroht.

In diesem Jahr legten die christlichen Fundamentalist_innen ihren Marsch direkt vor den Tag der Berlin-Wahl. Das dies nicht zufällig geschehen ist, sondern sie sehr explizit politischen Einfluss erlangen wollen, zeigt sich auch in der Wahl des Auftaktortes ihrer Demonstration vor dem Kanzleramt. Es geht ihnen nicht um persönliche Entscheidungen einzelner Frauen, sondern darum, die gesamte Gesellschaft im Sinne ihres christlichen Fundamentalismus umzugestalten.

Wir wollen eine Gesellschaft, in der weder christliche Moralvorstellungen noch staatliche Zugriffe über das Leben und den Körper von Menschen bestimmen. Frauen sollen auf Grund einer Abtreibung weder gesundheitliche noch rechtliche oder ökonomische Nachteile ian Kauf nehmen müssen. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft soll ohne Eingriff oder Belehrungen des Staates und ohne Angst vor moralischer Verurteilung möglich sein. Wir wollen eine Gesellschaft, in der eine Behinderung kein Problem oder Defizit darstellt. Keine Frau soll sich „verpflichtet” fühlen, abzutreiben, weil eine Behinderung des späteren Kindes wahrscheinlich erscheint.

 17. September 2011, 12.30 Uhr: Platz vor dem Kanzleramt

und 15.00 Uhr: Bebelplatz