Frische Orginalzitate von Peter Singer

Immer wieder heißt es, dass Peter Singer das gar nicht so gemeint habe mit den Tötungsvorschlägen, dass alles aus dem Zusammenhang gerissen sei und dass die Unterscheidung zwischen „Personen“ und „Wesen“ nicht bedeute, dass…

Doch. Genau das bedeutet es. Die folgenden Zitate sind alle aus der erweiterten und revidierten 3. Ausgabe der „Praktischen Ethik“ von 2013.

S. 41 Präferenz-Utilitarismus bedeutet „dass wir das tun sollten, was per saldo die Präferenzen der Betroffenen fördert“

S. 94 „Unter dem Deckmantel eines sogenannten Euthanasie-Programms wurden von den Nazis Zehntausende geistig Behinderter, von denen viele ihr Leben genossen, ermordet, weil sie als ‚nutzlose Mäuler‘ und Schandflecke der arischen Rasse galten. Auch heute noch gibt es einige Firmen, die eine Person im Rollstuhl nicht einstellen, obwohl sie die betreffende Arbeit ebenso gut erledigen könnte wie jede andere.“

S. 95 „Deshalb ist es im Allgemeinen gerechtfertigt, für Behinderte mehr auszugeben als für die anderen. Wie viel mehr genau, ist natürlich eine schwierige Frage. Wo die Mittel knapp sind, muss es eine Grenze geben. Bei /96/ gleicher Abwägung der Interessen der Behinderten und dann, wenn wir uns eindringlich vorstelle, wir selbst könnten in derselben Situation sein, können wir der richtigen Antwort näher kommen.“

S. 97 „Die Fähigkeiten, zu laufen, zu sehen, zu hören, von Schmerz und Unbehagen relativ frei zu sein sowie wirksam kommunizieren zu können, sind – unter praktisch allen sozialen Bedingungen – echte Vorteile. Damit wird nicht bestritten, dass Menschen, die diese Fähigkeiten nicht haben, über ihre Behinderung triumphieren und ein Leben von erstaunlicher Fülle und Andersartigkeit führen können.“

S. 143 „Dem Leben eines Wesens bloß deshalb den Vorzug zu geben, weil das Lebewesen unserer Spezies angehört, würde uns in eine unangenehme Position bringen. Sie gleicht jener der Rassisten, die denen den Vorzug geben, die zu ihrer Rasse gehören.“

S. 160 „Es gibt viele Wesen, die empfindungsfähig sind und daher Lust und Schmerz zu erfahren vermögen, aber nicht selbstbewusst und vernunftbegabt und somit keine Personen sind. […] Viele nichtmenschliche Tiere gehören zu dieser Kategorie; das gilt auch für Neugeborene und manche geistig Behinderte.“

S. 289 „wirklich einleuchtende Gründe dafür, einem Wesen ein Recht auf Leben zuzuschreiben, [lassen sich] aber nur dann anwenden, wenn in irgendeiner Form ein Bewusstsein von sich selbst als einem in der Zeit existierenden Wesen oder als einem kontinuierlichen geistigen Ich vorhanden ist. Diese Schlussfolgerung beschränkt sich nicht auf Säuglinge, die wegen irreversibler geistiger Behinderung niemals rationale, ihrer selbst bewusste Wesen sein werden.“

„Der Unterschied zwischen der Tötung eines behinderten und eines normalen Säuglings liegt nicht in irgendeinem vorausgesetzten Recht auf Leben, das der letzere hätte und der /290/ erstere nicht, sondern in anderen Erwägungen über das Töten. Am deutlichsten fällt häufig der Unterschied in den Einstellungen der Eltern ins Auge. Die Geburt eines Kindes ist in aller Regel ein glückliches Ereignis für die Eltern. […] Es ist etwas anderes, wenn sich herausstellt, dass der Säugling mit einer schweren Behinderung zur Welt kommt. Natürlich gibt es unterschiedliche Schädigungen. Manche sind geringfügig und haben wenig Auswirkung auf das Glück des Kindes oder seiner Eltern, andere hingegen verwandeln das normalerweise freudige Ereignis der Geburt in eine Bedrohung für das Glück der Eltern und anderer Kinder, die sie vielleicht haben.“

S. 295 über Kinder mit Trisomie 21 „Solche Kinder sind geistig behindert, und die meisten werden niemals unabhängig leben können, aber ihr Leben kann, wie das von kleinen Kindern, durchaus angenehm sein.“

Pränataldiagnostik mit anschließendem Abbruch gehört „in Ländern mit liberalen Abtreibungsgesetzen und fortgeschrittenen Behandlungsmethoden zur üblichen Praxis. Ich meine, dass dies auch so sein sollte“

S. 298 „Würde man Neugeborene – so wie nunmehr Föten – als ersetzbar betrachten, so böte dies große Vorteile gegenüber der pränatalen Diagnostik mit anschließendem Schwangerschaftsabbruch. Denn es gibt einige Behinderungen, die tatsächlich vor der Geburt nicht vorhanden sind; sie können aus einer extremen Frühgeburt resultieren oder daraus, dass die Geburt nicht normal verläuft. Gegenwärtig haben die Eltern nur dann die Wahl, ob sie behinderte Nachkommen behalten wollen, wenn die Behinderung während der Schwangerschaft entdeckt wird. Es gibt keine logische Grundlage dafür, dass die Wahlmöglichkeit der Eltern auf diese besonderen Behinderungen beschränkt bleibt. Würden behinderte Neugeborenen bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach der Geburt nicht als Wesen betrachtet, die ein Recht auf Leben haben, dann wären die Eltern in der Lage, in gemeinsamer Beratung mit dem Arzt /299/ und auf viel breiterer Wissensgrundlage in Bezug auf den Gesundheitszustand des Kindes, als dies vor der Geburt möglich ist, ihre Entscheidung zu treffen.“

S. 300 „Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht.“

S. 331 Über Neugeborene mit Spina bifida: „Haben wir uns für den Tod entschieden, dann sollten wir sichergehen, dass er auf die bestmögliche Weise eintritt“

S. 338 „Es gibt aber keinen Hinweis darauf, dass Ärzte, die jetzt zulassen, dass schwerbehinderte Säuglinge an Lungenentzündung sterben, dazu übergehen könnten, ethnischen Minderheiten oder politischen Extremisten Antibiotika vorzuenthalten.“